Ausnahmegenehmigung für Mähdrescher/Häcksler
09.04.2019
Auch dieses Jahr erinnern wir unsere Kunden gerne an die Überprüfung Ihrer Fahrzeugpapiere für Fahrzeuge mit Überbreite. Betroffen sind davon Mähdrescher/Maishäcksler und z. B. Güllewagen mit Schleppschlauchgestänge etc.
Was braucht mein Fahrzeug?
1. Ausnahmegenehmigung §70 - ausgestellt vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
2. Gutachten für Mähdrescher und Transportwagen - abgezeichnet bzw. zugelassen von der Zulassungsstelle
3. Ausnahmegenehmigung §29 – genehmigt vom ihrem Kreis bzw. neu vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Bei der Überprüfung oder Verlängerung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich an Frau Demuth (Oldenburg) oder Herrn Eggers (Woltersdorf).